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Rechtliches

Endnutzerlizenzbedingungen.

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der von VisioLab bereitgestellten Dienste, Software und Hardware im Rahmen Ihres Servicevertrags.

März 2024 · VisioLab GmbH

VisioLab GmbH | VisioLab Endnutzerlizenzbedinungen

ALLGEMEINES | GELTUNGSBEREICH

Diese VisioLab Endnutzerlizenzbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Verträge zwischen der VisioLab GmbH, Neumarkt 7, D-49074 Osnabrück („VisioLab“) und Kunden von VisioLab, die Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind („Kunde(n)“) und denen VisioLab Zugang zu ihren Diensten gewährt.

Diese Bedingungen gelten für jedes Bestelldokument bzw. jeden Bestellvorgang, der online, per E-Mail oder über eine App durchgeführt wird und in dem auf diese Bedingungen verwiesen wird (jeweils das „Angebot“). Jedes Angebot bezieht diese Bedingungen mit ein und stellt einen separaten Vertrag hinsichtlich der nach diesem Angebot zu erbringenden Dienste (wie im Folgenden definiert) dar (der „Leistungsvertrag“).

Diese Bedingungen gelten ebenso als Rahmenvereinbarung für zukünftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass VisioLab in jedem einzelnen Fall auf sie zu verweisen hat. Diese Bedingungen werden spätestens dann als von dem Kunden bestätigt angesehen, wenn VisioLab die Dienste erbringt.

Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprüchliche oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Seiten des Kunden werden nur dann vollständig oder teilweise Bestandteil des Leistungsvertrages, wenn VisioLab schriftlich zugestimmt hat, dass diese vollständig oder teilweise gelten sollen.

Individuelle Vereinbarungen, die schriftlich mit dem Kunden in bestimmten Fällen getroffen wurden (einschließlich Nebenabreden, zusätzlichen Vereinbarungen und Ergänzungen) haben vor diesen Bedingungen Vorrang.

Sofern in diesen Bedingungen die Begriffe „schriftlich“, „in Schriftform“ oder ähnliche verwendet werden, beziehen sich diese auf die „Schriftform“ im Sinne des § 126 BGB. Der elektronische Austausch von Kopien unterzeichneter Dokumente reicht in diesem Zusammenhang aus, während der Austausch einfacher E-Mails nicht ausreicht.

Verweise in diesen Bedingungen auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Folglich gelten die gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn eine solche Klarstellung nicht erfolgt, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften werden in diesen Bedingungen ergänzt oder ausdrücklich ausgeschlossen.

LIZENZGEWÄHRUNG

Vorbehaltlich der Bedingungen des Leistungsvertrags gewährt VisioLab dem Kunden nach Maßgabe des Angebots, ausschließlich zu internen geschäftlichen Zwecken, für die Dauer der Anfänglichen Laufzeit und einer etwaigen Verlängerten Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites Recht, die Plattform von VisioLab einschließlich der dazugehörigen Webseiten, Webspaces, Leistungen und Applikationen (gemeinsam die „Dienste“) zu nutzen („Lizenz“). Die Anzahl der Lizenzen ergibt sich aus dem Angebot. Die Dienste werden so angeboten, wie in der Dokumentation beschrieben; die von Zeit zu Zeit aktualisierte Dokumentation kann unter einer von VisioLab näher beschriebenen URL abgerufen werden oder ist dem Angebot beigefügt („Dokumentation“).

Der Kunde darf seinen Mitarbeitern (gemeinsam die „Zugelassenen Nutzer“ und jede Person die die Dienste nutzt, ein „Nutzer“), erlauben, die Dienste auf einem spezifischen Einzelplatz zu nutzen, unter der Voraussetzung, dass (A) der Kunde eine Lizenz für einen solchen Einzelplatz erhalten hat; (B) der Kunde sicherstellt, dass alle Zugelassenen Nutzer diese Bedingungen einhalten und der Kunde weiterhin gegenüber VisioLab für alle Handlungen und Unterlassungen aller Zugelassenen Nutzer verantwortlich und haftbar ist; und dass (C) die Dienste ausschließlich zu seinen Gunsten genutzt werden.

LIZENZBESCHRÄNKUNGEN

Der Kunde darf nicht (und darf nicht gestatten, dass Dritte, einschließlich aller Zugelassenen Nutzer, dies tun) mittelbar oder unmittelbar: (A) die Dienste unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, übertragen, abtreten, vertreiben, teilen, verpachten, vermieten, extern geschäftlich nutzen, outsourcen, auf der Basis einer Teilzeitnutzung oder als Serviceunternehmen nutzen, oder in einer Application Service Provider- oder einer Managed Service Provider-Umgebung nutzen oder anderweitig Einnahmen aus den Diensten generieren; (B) die Dienste auf ein öffentliches oder verteiltes Netzwerk kopieren; (C) jedwede Teile der Dienste dekompilieren, im Wege des „reverse engineering“ zu rekonstruieren, zu disassemblieren oder auf eine andere Weise versuchen, Quellcodes, Objektcodes oder zugrundeliegende(s) strukturelle Ideen, Fachwissen oder Algorithmen oder andere Funktionsmechanismen der Dienste zu erlangen, es sei denn dies ist im Einzelfall aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig; (D) alle oder einen Teil der Dienste modifizieren, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen, die auf den Diensten basieren (außer in dem durch VisioLab gestatteten Umfang oder sofern dies im Rahmen der Dienste genehmigt wurde); (E) Hinweise auf Eigentumsrechte, die in den Diensten oder Teilen davon erscheinen, modifizieren; (F) die Dienste so nutzen, dass geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Ausfuhrbestimmungen und -einschränkungen, nationale Sicherheitskontrollen und -vorschriften) verletzt werden oder außerhalb des unter Ziffer 2 beschriebenen Lizenzumfangs nutzen; (G) die Dienste konfigurieren, um die folgenden Daten zu erheben: (i) Daten, die als sensible personenbezogene Daten oder „besondere Datenkategorien“ im Sinne der EU-Datenschutzrichtlinie oder eines geltenden nationalen Datenschutzgesetzes oder einer Datenschutzbestimmung gelten; (ii) Passwörter oder andere Authentifizierungsdaten; (iii) Zahlungsdaten oder andere finanzielle Daten, biometrische Daten oder genetische Daten; oder (iv) Daten, die sich auf eine Person beziehen, die jünger als 16 Jahre ist (gemeinsam die „Unerlaubten Daten“); oder (H) die Dienste verwenden, um (i) verletzendes, verleumderisches oder auf andere Weise unrechtmäßiges oder unerlaubtes Material oder bösartige Codes oder sogenannte Malware zu speichern, herunterzuladen oder zu übertragen, oder (ii) Phishing, Spamming, Denial-of-Service-Angriffen oder anderen betrügerischen oder kriminellen Aktivitäten nachzugehen; (iii) die Integrität oder die Leistungsfähigkeit von Systemen Dritter oder die darin enthaltenen Angebote oder Daten zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen; (iv) zu versuchen, unerlaubten Zugriff auf die Dienste oder die Systeme oder Netzwerke von VisioLab zu erlangen; oder (v) Penetrationstests, Schwachstellenanalysen oder andere Sicherheitsbewertungen durchzuführen oder Dritte mit deren Durchführung zu beauftragen.

Der Kunde darf keine Dienste oder technischen Daten oder Kopien, Teile oder daraus gewonnene Erzeugnisse unter Verletzung geltender Gesetze und Vorschriften direkt oder indirekt exportieren oder reexportieren. Insbesondere haben der Kunde und seine verbundenen Unternehmen die von der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, den Vereinten Nationen und den jeweils geltenden Bundesgesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika verhängten Sanktionen einzuhalten, soweit dies nicht zu einem Verstoß oder einem Widerspruch gegen § 7 der Außenwirtschaftsverordnung oder eines ähnlich anwendbaren Anti-Boykott-Gesetzes führt. Der Kunde hat auf eigene Kosten alle erforderlichen Zoll-, Einfuhr- oder sonstigen behördlichen Genehmigungen und Freigaben einzuholen.

Die Dienste dürfen von dem Kunden nur wie in der Dokumentation vorgeschrieben verwendet werden.

Auch wenn VisioLab nicht verpflichtet ist, die vertragsgemäße Nutzung der Dienste durch den Kunden zu kontrollieren, kann VisioLab dies tun und kann eine Nutzung der Dienste untersagen, wenn VisioLab der Auffassung ist, dass der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 3 verstößt.

VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass der Kunde und die Zugelassenen Nutzer die Dienste ausschließlich in vollständiger Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften verwenden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, Geräte und zusammenhängende IT-Leistungen, die für die Verbindung mit, den Zugriff auf oder die sonstige Nutzung der Dienste erforderlich sind zu beschaffen, aktuell, funktionstüchtig und instand zu halten, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme und Netzwerke (gemeinsam das „Equipment“). Zudem gewährleistet der Kunde, die Sicherheit des Equipments, seines Kontos, seiner Passwörter (insbesondere Administrator- und Nutzerpasswörter) und Dateien sowie jedwede dem Kunden bekannte oder unbekannte Nutzung seines Kontos oder des Equipments, aufrechtzuerhalten.

Der Kunde ist alleine für die Inhalte aller Daten und jedweden anderen Materials, die von dem Kunden oder Nutzern über oder mit Hilfe der Dienste angezeigt, veröffentlicht, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen werden (gemeinsam die „Inhalte“) verantwortlich.

Dem Kunden ist bewusst, dass die Leistungsfähigkeit der Dienste auch durch Faktoren beeinflusst wird, die allein in der Sphäre des Kunden liegen. Der Kunde ist daher insbesondere allein dafür verantwortlich, dass (a) die Dienste bei ausreichender Beleuchtung, an geeigneten Orten und bei geeigneten Temperaturen und Witterungsbedingungen genutzt werden, (b) der Kunde stets die neueste Version der Dienste nutzt, (c) der Kunde die Dienste nur zusammen mit Betriebssystemen nutzt, die von VisioLab freigegeben wurden, (d) die Dienste auf eine ausreichende Zahl geeigneter Trainingsdaten zurückgreifen können, und (e) die Nutzung der Dienste durch ausreichend geschulte Nutzer erfolgt.

VisioLab kann die von dem Kunden oder den Nutzern während der Nutzung der Dienste eingegebenen Informationen nicht kontrollieren und kann die Richtigkeit dieser Informationen nicht gewährleisten. VisioLab kann ohne vorherige Ankündigung und ohne dafür zu haften, ihr zugetragenen Beschwerden oder mutmaßlichen Vertragsverletzungen nachgehen, und kann Maßnahmen ergreifen, die VisioLab für angemessen erachtet, insbesondere die Ablehnung, die Weigerung diese zu veröffentlichen, oder das Entfernen bestimmter Daten oder das Beschränken, Sperren oder Kündigen des Zugangs des Kunden oder eines Nutzers zu den Diensten.

Der Kunde stellt sicher, dass die Informationen in dessen Konto aktuell und korrekt sind. Im Falle einer nicht autorisierten Verwendung eines Passworts oder Kontos oder einer anderen bekannten oder vermuteten Sicherheitsverletzung oder einem Missbrauch der Dienste, hat der Kunde VisioLab unverzüglich zu informieren.

WARTUNG UND SUPPORT

Vorbehaltlich der Bezahlung der Gebühren durch den Kunden, die in dem entsprechenden Angebot aufgeführt sind, bietet VisioLab für die Dienste Wartungs- und Supportleistungen in dem Umfang an, wie er sich aus dem jeweiligen Angebot ergibt. Dabei bezeichnet „Support“ die Verpflichtung von VisioLab, auf Supportanfragen des Kunden und der Nutzer hinsichtlich der Dienste zu reagieren, indem VisioLab Probleme dokumentiert und an deren Erkennung mitwirkt und technische und nicht-technische Unterstützung leistet. „Wartung“ oder „Warten“ bezeichnet die Verpflichtung von VisioLab, hinsichtlich der Dienste die Behebung von Störungen und sogenannten Bugs sowie die Bereitstellung von Aktualisierungen und Upgrades, welche von VisioLab nach eigenem Ermessen veröffentlicht werden, zu veranlassen.

VisioLab unternimmt im angemessenen Rahmen Anstrengungen, die den geltenden Industriestandards entsprechen, um die Dienste so zu warten, dass Störungen und Unterbrechungen minimiert werden.

Wenn die Analyse durch VisioLab ergibt, dass eine von dem Kunden gemeldete Störung tatsächlich nicht aufgetreten ist oder nicht den Diensten zuzuschreiben ist, kann VisioLab dem Kunden die Kosten, die VisioLab nachweislich in Verbindung mit einer solchen Analyse entstanden sind, in Rechnung stellen.

VERFÜGBARKEIT DER DIENSTE

Vorbehaltlich der Zahlung der in dem betreffenden Angebot aufgeführten Gebühren durch den Kunden, stellt VisioLab dem Kunden die Dienste in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 6 zur Verfügung.

VisioLab unternimmt angemessene Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass dem Kunden die Dienste über das Internet nicht weniger als 98% des Jahres (basierend auf vierundzwanzig (24) Stunden pro Tag und sieben (7) Tagen pro Woche) zur Verfügung stehen, ausgenommen temporärer Nichtverfügbarkeit aufgrund von planmäßigen oder außerplanmäßigen Wartungsarbeiten durch VisioLab oder durch Drittanbieter sowie Nichtverfügbarkeit aus Gründen, auf die VisioLab keinen Einfluss hat. VisioLab unternimmt angemessene Anstrengungen, um planmäßige Unterbrechungen der Dienste im Voraus schriftlich mitzuteilen.

Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass der kundenseitige Zugang zu den Diensten, wie etwa ein Internetzugang, nicht gewährleistet werden kann, und dass VisioLab nicht für Ausfälle der Internetverbindungen oder der Geräte des Kunden haftet.

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

Gemäß diesen Bedingungen (einschließlich der Zahlung der in dem jeweiligen Angebot vorgesehenen Gebühren) erbringt VisioLab zusätzliche Leistungen, soweit diese in einem Angebot beschrieben sind („Zusätzliche Leistungen“).

Die Zusätzlichen Leistungen stellen Leistungen gemäß § 611 BGB dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in dem Angebot vereinbart wurde. Die Zusätzlichen Leistungen werden auf Festpreisbasis oder nach Zeit- und Materialaufwand erbracht. Sofern die erworbenen Zusätzlichen Leistungen erbracht wurden, setzt VisioLab diese aus, bis weitere Zusätzliche Leistungen bestellt werden.

Der Kunde verpflichtet sich zur angemessenen Zusammenarbeit und zur Bereitstellung von Informationen soweit dies für die Erbringung der Zusätzlichen Leistungen durch VisioLab erforderlich ist. In Bezug auf das Personal von VisioLab, die für den Kunden Zusätzliche Leistungen erbringen, findet keine Arbeitnehmerüberlassung statt. Das Personal oder Vertreter des Kunden dürfen Personal von VisioLab nicht anweisen, dies hat nur durch Vertreter von VisioLab zu erfolgen. Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Personal von VisioLab ergeben und die den Kunden und/oder die zu erbringenden Zusätzlichen Leistungen betreffen, müssen von der jeweiligen Ansprechperson des Kunden an die jeweilige Ansprechperson von VisioLab gerichtet werden. Das Personal von VisioLab darf nicht in die betriebliche Organisation des Kunden eingegliedert werden. VisioLab entscheidet nach eigenem Ermessen, wie und wo seine Ressourcen (einschließlich des Personals von VisioLab) eingesetzt werden und plant seine Leistungserbringung im Rahmen des Leistungsvertrages (und dem jeweiligen Angebot) in Übereinstimmung mit dem vereinbarten Inhalt und der vereinbarten Reichweite der Zusätzlichen Leistungen.

Der Kunde ist verpflichtet, VisioLab Spesen und andere Kosten (zum Selbstkostenpreis), die in Verbindung mit der Erbringung der Zusätzlichen Leistungen entstanden sind (soweit relevant) zu erstatten.

Zusätzliche Leistungen werden an Werktagen erbracht (ein Werktag bedeutet Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage, während üblicher Geschäftszeiten, an dem Ort, an dem die Zusätzlichen Leistungen erbracht werden).

Die vertragliche Zusammenarbeit der Parteien setzt, insbesondere hinsichtlich der Zusätzlichen Leistungen, ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen VisioLab und dem Kunden voraus. Daher hat der Kunde während der Anfänglichen Laufzeit und einer eventuellen Verlängerten Laufzeit und in jedem Fall über die Dauer von zwölf (12) Monaten im Anschluss daran, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VisioLab keine Mitarbeiter von VisioLab als eigene Mitarbeiter oder Berater abzuwerben, die an der Erbringung der Zusätzlichen Leistungen beteiligt waren.

VERTRAULICHKEIT

Der Kunde und VisioLab sind sich bewusst, dass sie untereinander bestimmte geschäftliche, technische oder finanzielle Informationen, die sich auf die Unternehmenstätigkeit von VisioLab oder des Kunden beziehen („Vertrauliche Informationen“), ausgetauscht haben oder austauschen werden. Vertrauliche Informationen von VisioLab schließen nichtöffentliche Informationen in Bezug auf Merkmale, Funktionen und Leistungsfähigkeit der Dienste ein, sind jedoch nicht auf diese beschränkt.

Der Kunde und VisioLab unternehmen angemessene Anstrengungen, um die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zu schützen und solche Vertraulichen Informationen (außer zur Erbringung der Dienste oder auf eine andere nach diesen Bedingungen zulässige Weise) nicht zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht nach fünf (5) Jahren nach der Offenlegung dieser Informationen und in Bezug auf Informationen, von denen der Kunde oder VisioLab jeweils nachweisen können, dass (A) diese der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden; oder (B) diese vor deren Erhalt bereits im Besitz jeweils von dem Kunden oder VisioLab waren; oder (C) diese dem Kunden oder VisioLab rechtmäßig ohne Einschränkungen durch Dritte zugänglich gemacht wurden; oder (D) diese unabhängig und ohne die Verwendung von Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (E) dass diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften offenbart werden müssen.

Etwaige zwischen dem Kunden und VisioLab geschlossene Vertraulichkeitsvereinbarungen bleiben von dieser Ziffer 8 unberührt.

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hat VisioLab das Recht, Daten und andere Informationen, die sich auf die Erbringung, die Verwendung und die Erfüllung verschiedener Aspekte der Dienste und damit verbundener Systeme und Technologien beziehen, zu erfassen und zu analysieren, und VisioLab steht es während oder nach Ende des Leistungsvertrages frei, (A) solche Daten und Informationen zu nutzen, um die Dienste zu verbessern und weiterzuentwickeln, sowie diese zum Zwecke anderer Entwicklungen, Diagnose- und Korrekturmaßnahmen zu nutzen, die in Verbindung mit den Diensten und anderen Angeboten von VisioLab stehen; und (B) diese Daten und Informationen ausschließlich in aggregierter oder sonst anonymisierter Form in Verbindung mit ihrem Geschäftsbetrieb weiterzugeben.

EIGENTUMSRECHTE | MARKENNAMEN UND LOGOS | FEEDBACK

VisioLab und ihre Auftragnehmer sind und bleiben Eigentümer aller Eigentums- und Schutzrechte, einschließlich Urheberrechten, Rechten an Datenbanken, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Markennamen und allen anderen Rechten an geistigem Eigentum und technischen Lösungen an und im Zusammenhang mit den Diensten. Der Kunde erkennt an, dass die dem Kunden nach dem Leistungsvertrag gewährten Rechte dem Kunden keine Eigentumsrechte an den Diensten verschaffen.

Der Kunde überträgt alle Eigentums- und Schutzrechte an den Inhalten (wie oben definiert), soweit rechtlich zulässig, an VisioLab. Soweit eine solche Übertragung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, gewährt der Kunde VisioLab ein ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes (Nutzungs-)Recht, die Inhalte auf alle bekannten und derzeit noch unbekannten Nutzungsarten im weitestmöglichen Umfang zu nutzen. Dazu gehört insbesondere das Recht, die Inhalte in jeglicher Form, in allen Medien, in allen Diensten, über sämtliche Übertragungswege und unabhängig von den hierbei eingesetzten Mitteln und Geräten zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen, auszustellen, vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, weiterzusenden und sonst wiederzugeben. Davon umfasst ist auch das Recht, die Inhalte zu ändern, zu übersetzen, zu bearbeiten und sonst umzugestalten und auf diese Weise geschaffene Ergebnisse wie vorstehend zu nutzen. Der Kunde ist damit einverstanden und trägt dafür Sorge, dass etwaige Nutzer damit einverstanden sind, dass eine Benennung und Bezeichnung als Urheber im Rahmen der Verwertung der Inhalte nicht erfolgt.

VisioLab behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung neue Versionen und Aktualisierungen der Dienste umzusetzen, insbesondere Veränderungen bezüglich der Gestaltung, des operativen Verfahrens, der technischen Spezifikationen, der Systeme und anderen Funktionen (oder ähnliches) der Dienste.

Der Kunde stimmt zu, dass sich VisioLab in Marketingmaterialien und auf der Webseite von VisioLab unter Nennung des Firmennamens des Kunden, der Abbildung seines Logos sowie einer kurzen Beschreibung auf den Kunden beziehen darf.

Der Kunde kann VisioLab gelegentlich Vorschläge für neue Eigenschaften oder Funktionen der Dienste unterbreiten oder sonstiges Feedback zu den Diensten geben. Es steht VisioLab frei solche Vorschläge oder solches Feedback zu berücksichtigen. Der Kunde gewährt VisioLab kostenfrei ein vollständig vergütetes, unbefristetes, unterlizenzierbares Recht, ein solches Feedback zu jeglichem Zweck zu nutzen.

DATENSCHUTZ

Der Kunde und VisioLab werden jederzeit die Anforderungen der geltenden Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz einhalten. Soweit nach solchen Vorschriften der Abschluss einer Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erforderlich ist, wird eine von VisioLab zur Verfügung gestellte Auftragsverarbeitungsvereinbarung ergänzend zu diesen Bedingungen geschlossen und wird integraler Bestandteil des jeweiligen Leistungsvertrages.

BEZAHLUNG VON GEBÜHREN

Der Kunde ist verpflichtet, die in dem Angebot aufgeführten Gebühren für die Dienste und die Zusätzlichen Leistungen (gemeinsam die „Gebühren“), an VisioLab zu bezahlen.

VisioLab behält sich das Recht vor, die Gebühren mit Wirkung für die darauffolgende Verlängerte Laufzeit zu ändern, und zwar mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der Anfänglichen Laufzeit oder dem Ende der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerten Laufzeit.

Der Kunde hat alle Zahlungen über die von VisioLab angebotenen Zahlungsmethoden zu tätigen. Soweit VisioLab die Möglichkeit der Zahlung auf Rechnung anbietet, muss die vollständige Bezahlung binnen vierzehn (14) Tagen nach dem Datum des Rechnungsversands bei VisioLab eingegangen sein.

VisioLab ist berechtigt, durch Mitteilung in Textform nach § 126b BGB (eine einfache E-Mail ist ausreichend) den Zugang des Kunden zu den Diensten in Übereinstimmung mit § 320 BGB zu sperren, wenn Zahlungen nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach deren Fälligkeitsdatum bei VisioLab eingehen.

Die Gebühren sind exklusive aller Steuern, Zölle und Festsetzungen jeder Art, die auf diese Gebühren erhoben werden; diese sind von dem Kunden zu bezahlen.

LAUFZEIT | KÜNDIGUNG

Der Leistungsvertrag beginnt mit dem in dem Angebot bezeichneten Datum (der „Tag des Inkrafttretens“) und bleibt für die ursprüngliche Laufzeit des Leistungsvertrags, wie sie in dem Angebot angegeben ist („Anfängliche Laufzeit“), wirksam. Die Anfängliche Laufzeit verlängert sich automatisch und fortlaufend um jeweils einen weiteren Zeitraum, der der Dauer der Anfänglichen Laufzeit entspricht, sofern nicht anders schriftlich vereinbart (jeweils eine „Verlängerte Laufzeit“), sofern nicht eine der Parteien die Kündigung des Leistungsvertrages mindestens (30) Tage vor dem Ende der jeweils aktuellen Laufzeit verlangt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

Die ordentliche Kündigung des Leistungsvertrags vor dem Ende der Anfänglichen Laufzeit oder einer Verlängerten Laufzeit sowohl durch VisioLab als auch durch den Kunden ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Leistungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solcher wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn (A) eine der Parteien eine der Bestimmungen des Leistungsvertrags wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Anzeige dieser Verletzung geheilt wird; (B) der Kunde sich für länger als fünfundvierzig (45) Tage im Zahlungsrückstand befindet; (C) der Kunde gegen die Lizenzbeschränkungen nach Ziffer 3 verstößt; oder (D) der Kunde seine fälligen Zahlungen einstellt oder eine wesentliche Veränderung seiner Vermögenssituation eintritt.

Wenn die Kündigung des Leistungsvertrags oder der Ablauf seiner Anfänglichen Laufzeit oder der Verlängerten Laufzeit in Kraft tritt, sperrt VisioLab den Zugang des Kunden zu den Diensten.

EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

Es obliegt dem Kunden, zu überprüfen, dass die Beschreibung der Dienste, wie sie in der Dokumentation aufgeführt ist, seinen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Dem Kunden sind die wesentlichen Funktionen und Merkmale der Dienste bekannt. Der Umfang, die Art und die Qualität der Waren und Leistungen, die von VisioLab zu liefern bzw. zu erbringen sind, werden durch die vorliegenden Bedingungen, dem Angebot und die Dokumentation bestimmt. Andere Informationen bilden nur dann einen Teil des Leistungsvertrags, wenn der Kunde und VisioLab dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, oder wenn VisioLab dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Produktbeschreibungen, Abbildungen, Testprogramme etc. stellen lediglich Spezifikationen von Diensten dar, sind jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen. Die Vereinbarung einer Garantie ist nur gültig, wenn sie von der Geschäftsführung von VisioLab, schriftlich bestätigt wird.

VisioLab gewährleistet, dass die Dienste die wesentliche Funktionalität aufweisen, die in der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Dokumentation der jeweiligen Version der Dienste aufgeführt ist. Bei einem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist VisioLab verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Dienste so anzupassen, dass sie in jeder wesentlichen Hinsicht der Dokumentation entsprechen. Sofern VisioLab nicht in der Lage ist, diese Funktionalität innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen Anzeige des Verstoßes im Wesentlichen wiederherzustellen, ist der Kunde dazu berechtigt, den Leistungsvertrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und eine anteilige Rückzahlung der nicht verwendeten Gebühren zu erhalten, die im Voraus für einen nicht genutzten Zugang zu den Diensten gezahlt wurden (sofern zutreffend). Der Kunde darf die vorgenannten Rechte nur dann ausüben, wenn er VisioLab derartige Verstöße schriftlich anzeigt und die Dienste in Übereinstimmung mit der Dokumentation installiert und konfiguriert hat. Eine verschuldensunabhängige Haftung von VisioLab für das Bestehen anfänglicher Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen. Schadensersatzforderungen des Kunden, welche auf einer Verletzung dieser Gewährleistung beruhen, unterliegen den Einschränkungen gemäß Ziffer 15.

Der Kunde ist unter keinen Umständen dazu berechtigt, Zugriff auf den Quellcode der Dienste zu erhalten.

FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG

Unbeschadet einer sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Haftung des Kunden ist der Kunde verpflichtet, VisioLab und ihre verbundenen Unternehmen, ihre Lieferanten und Händler auf Kosten des Kunden gegen Forderungen Dritter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, soweit diese Forderungen aus einem Verstoß gegen Ziffer 3 oder anderweitig im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden entstehen oder geltend gemacht werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle Kosten und Schadensersatzforderungen, die rechtskräftig gegen VisioLab von einem zuständigen Gericht aufgrund einer solchen Forderung erhoben werden, zu bezahlen.

In Verbindung mit einem Freistellungsanspruch nach dieser Ziffer 14 hat VisioLab den Kunden umgehend über eine solche Forderung zu informieren, aufgrund derer VisioLab annimmt, zur Freistellung verpflichtet zu sein. Eine nicht erfolgte Mitteilung entbindet den Kunden jedoch nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer 14, es sei denn, eine derartige nicht erfolgte Mitteilung würde die Rechtsverteidigung des Kunden gegen eine solche Forderung wesentlich negativ beeinflussen. VisioLab kann auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen die Rechtsverteidigung unterstützen, jedoch obliegt es dem Kunden, geeignete Maßnahmen zur Verteidigung zu treffen und die Verhandlungen durchzuführen, die mit einer vergleichsweisen Beilegung hinsichtlich einer solche Forderung verbunden sind. Eine solche vergleichsweise Beilegung, die darauf abzielt, VisioLab rechtlich zu binden, wird erst dann rechtskräftig, wenn VisioLab dem schriftlich zugestimmt hat; diese Zustimmung darf nicht ungerechtfertigt verwehrt, Bedingungen unterworfen oder verzögert werden.

VisioLab stimmt zu, den Kunden auf eigene Kosten gegen Forderungen Dritter zu verteidigen (oder, nach Wahl von VisioLab, diese vergleichsweise beizulegen), sofern im Zusammenhang mit diesen Forderungen behauptet wird, dass die Dienste ein Patent, ein Urheberrecht, ein Markenrecht, ein sonstiges Schutzrecht oder ein Geschäftsgeheimnis Dritter verletzen oder missbräuchlich verwenden. VisioLab stimmt zu, alle Kosten und allen Schadensersatzpflichten, die dem Kunden rechtskräftig durch ein zuständiges Gericht als Ergebnis einer derartigen Forderung auferlegt werden, zu bezahlen bzw. nachzukommen. Sofern die Verwendung der Dienste Gegenstand einer solchen Forderung ist oder dies nach alleinigem Ermessen von VisioLab werden kann, kann VisioLab, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (A) die relevanten Dienste mit funktional gleichwertiger Technologie ersetzen, die keine Rechte verletzt; (B) ein Recht für die weitere Nutzung des betreffenden Dienstes durch den Kunden einholen; oder (C) den Leistungsvertrag unverzüglich vollständig oder teilweise kündigen und die Gebühren anteilig (ab dem Zeitpunkt der Kündigung) zurückzahlen, die im Voraus für die betreffenden Dienste gezahlt wurden. Die vorgenannte Schadensersatzpflicht von VisioLab gilt nicht: (i) wenn die Dienste von dem Kunden oder einem Nutzer verändert wurden; (ii) wenn die Dienste mit anderen Produkten, Anwendungen oder Prozessen kombiniert wurden, die nicht von VisioLab bereitgestellt werden, jedoch nur, sofern die mutmaßliche Verletzung durch eine solche Kombination verursacht wurde; oder (iii) im Falle einer nicht autorisierten Verwendung der Dienste. Das Vorgenannte regelt das alleinige Recht des Kunden hinsichtlich von Forderungen aufgrund einer Verletzung von geistigen Eigentumsrechten und Geschäftsgeheimnissen Dritter.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

VisioLab haftet unbeschränkt für (A) die Verletzung von Lebens, Körpers oder Gesundheit durch VisioLab, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (B) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch VisioLab, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre leitenden Angestellten; (C) vorsätzlich verursachte Schäden durch nicht in (B) genannte Erfüllungsgehilfen von VisioLab; (D) Schäden aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit; und (E) Forderungen aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

VisioLab haftet für Schäden aus der Verletzung ihrer vertragsgegenständlichen Kardinalpflichten durch VisioLab, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Leistungsvertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Leistungsvertrages waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Sofern die Verletzung solcher Kardinalpflichten durch (A) leichte Fahrlässigkeit von VisioLab, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder (B) leichte oder grobe Fahrlässigkeit von nicht in (A) genannten Erfüllungsgehilfen von VisioLab erfolgt, ist die Haftung von VisioLab auf den Betrag begrenzt, der für VisioLab zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

Vorbehaltlich der Ziffern 15.1 und 15.2 haftet VisioLab nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die (A) leicht fahrlässig durch VisioLab, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten; oder (B) leicht oder grob fahrlässig durch nicht in (A) genannte Erfüllungsgehilfen von VisioLab verursacht werden.

VisioLab haftet nicht für dem Kunden entstandene Verluste, Schäden oder Nachteile, die mittelbar oder unmittelbar durch die nicht autorisierte Verwendung der Dienste für die Verarbeitung Unerlaubter Daten seitens des Kunden verursacht wurden.

VisioLab haftet für Datenverluste nur bis zu einem Betrag, der die typischen Kosten für die Wiederherstellung abdeckt, die entstanden wären, wenn der Kunde ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hätte.

Vorbehaltlich Ziffer 15.1 ist die Haftung von VisioLab für Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Leistungsvertrag, sei es aus Vertrag, Delikt oder aus anderen Gründen, beschränkt auf einen Betrag in Höhe von 150 % der gesamten von dem Kunden in den zwölf (12) Monaten, die dem haftungsbegründenden Ereignis unmittelbar vorausgegangen sind, gezahlten Gebühren (zuzüglich noch zu bezahlender Gebühren).

Eine weitere Haftung von VisioLab über die in dieser Ziffer 15 geregelten Fälle hinaus ist dem Grunde und der Höhe nach ausgeschlossen.

IT-SICHERHEIT

Der Kunde gewährleistet, dass Benutzerkennungen, Passwörter und ähnliches, die der Kunde zusammen mit seiner Anmeldung für die Dienste erhält, auf sichere Weise gespeichert und verwendet werden und Dritte darauf keinen Zugriff haben und diese dadurch auch nicht verwenden können. Der Kunde haftet für jede unbefugte Verwendung der Dienste.

Wenn der Verdacht besteht, dass eine unbefugte Person Kenntnis von einer Benutzerkennung und/oder einem Passworts erlangt hat, hat der Kunde VisioLab unverzüglich darüber zu informieren und darüber hinaus die betreffende Benutzerkennung und/oder das Passwort zu ändern.

Der Kunde haftet für Verluste oder Schäden, die VisioLab dadurch entstehen, dass der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig Dritten ein(e) Benutzerkennung/Passwort weitergegeben hat, oder dass eine Benutzerkennung oder ein Passwort einer nicht autorisierten Partei bekannt geworden ist, es sei denn, der Kunde benachrichtigt VisioLab unverzüglich darüber, wenn er den Verdacht hat, dass ein derartiger Fall eingetreten sein könnte.

AUFRECHNUNGSVERBOT | EINSCHRÄNKUNG DES ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTS

Der Kunde ist nur dann berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von VisioLab aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, wenn seine Forderungen (A) rechtskräftig festgestellt wurden; (B) unbestritten sind; oder (C) von VisioLab anerkannt wurden.

ÜBERTRAGUNG | ERNEUERUNG

Der Kunde darf den Leistungsvertrag nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von VisioLab übertragen. Eine Übertragung, die gegen diese Ziffer 18 verstößt, ist nichtig. VisioLab kann nach eigenem Ermessen den Leistungsvertrag und/oder alle damit verbundenen Rechte ganz oder teilweise an Dritte abtreten oder auf diese übertragen.

Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von VisioLab unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, einen Neuvertrag in einer von VisioLab vernünftigerweise vorgebebenen Form abzuschließen, damit VisioLab ihre Rechte gemäß dieser Ziffer 18 ausüben kann.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Regelung des Leistungsvertrages, einschließlich dem Angebot und dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt in diesem Fall eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung und dem Leistungsvertrag in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der ursprünglichen Regelung erkannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Regelung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so tritt an deren Stelle eine Regelung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß. Das Vorstehende gilt auch für eine von den Parteien nicht beabsichtigte etwaige Regelungslücke in dem Leistungsvertrag, einschließlich des Angebots und diesen Bedingungen. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG | ÄNDERUNGEN

Der Leistungsvertrag einschließlich des Angebots und dieser Bedingungen stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und VisioLab in Bezug auf dessen Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Regelungen, Abreden, Übungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf dessen Vertragsgegenstand und schließt diese aus.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen müssen schriftlich erfolgen. Dasselbe gilt für Vereinbarungen, von diesem Schriftformerfordernis abzuweichen oder auf dieses vollständig zu verzichten.

VisioLab kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist und soweit darin keine Änderung liegt, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien betrifft und dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommt. Jede Änderung dieser Bedingungen wird dem Kunden in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten angekündigt. Der Kunde kann dieser Änderung vor dem beabsichtigten Tag ihres Inkrafttretens zustimmen oder widersprechen. Die Änderung gilt als von dem Kunden angenommen, wenn der Kunde dieser Änderung nicht vor dem vorgesehenen Tag ihres Inkrafttretens widerspricht. VisioLab wird den Kunden in der entsprechenden Ankündigung ausdrücklich darüber informieren.

GELTENDES RECHT | GERICHTSSTAND

Der Leistungsvertrag und alle (vertraglichen oder außervertraglichen) Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten oder Ansprüche, die durch oder in Verbindung mit dem Leistungsvertrag oder dessen Vertragsgegenstand oder dessen Abschluss entstehen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesem auszulegen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

Für die Beilegung von vertraglichen oder außervertraglichen Streitigkeiten oder Ansprüchen, die aus oder in Verbindung mit dem Leistungsvertrag oder dessen Vertragsgegenstand oder Abschluss entstehen sind die Gerichte von Osnabrück (Deutschland) ausschließlich zuständig.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Person, die ein Angebot und diese Bedingungen für den Kunden unterzeichnet oder sonst annimmt, sichert zu, dass sie durch alle erforderlichen und geeigneten unternehmerischen Schritte ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde, den Leistungsvertrag im Namen des Kunden abzuschließen.

VisioLab ist berechtigt, Subunternehmer, einschließlich externer Softwarelieferanten, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten in Übereinstimmung mit dem Leistungsvertrag zu beauftragen.

Der Kunde darf seine Rechte oder Verpflichtungen aus dem Leistungsvertrag und diesen Bedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von VisioLab abtreten.

Durch den Leistungsvertrag kommt kein(e) Vertretungsverhältnis, Partnerschaft, Beteiligungsgesellschaft oder Beschäftigungsverhältnis zustande, und der Kunde ist in keiner Hinsicht befugt, VisioLab in jedweder Weise rechtlich zu binden.

VisioLab GmbH

Amtsgericht Osnabrück, Deutschland, HRB 21372

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